Leistungen
Bei Anmeldung zum Schiedsrichteranwärterlehrgang wird eine Lehrgangsgebühr in Höhe von 85,00€ erhoben, die im Rahmen der Quartalsabrechnungen eingezogen wird.
Diese Lehrgangsgebühr kann nur bei Anmeldungsstornierung vor Lehrgangsbeginn zurückerstattet werden. Erscheint ein angemeldeter Teilnehmer ohne vorherige Absage nicht zum Lehrgang, bricht die Ausbildung während des Lehrgangs ab oder besteht die abschließende Prüfung nicht, kann keine Erstattung der Lehrgangsgebühr erfolgen.